Wenn meine Arbeit nicht größtenteils schriftlich von statten gehen würde, hätte ich den Kunden wohl ungläubig gefragt, ob er das noch mal wiederholen könnte. Man hätte etwas aus seinem eingecheckten Gepäck gestohlen, behauptet er. Das passiert schon mal. Gestohlen, verloren gegangen, entfernt, wie auch immer. Es kommt schon mal vor, dass etwas aus dem Koffer fehlt. Manchmal wird aber auch etwas aus dem Gepäck entfernt – gefährliche Güter zum Beispiel. Zu denen gehören auch Rasenmäher und Kettensägen. Ja, auch wenn der Tank vorher geleert wurde – auch Spuren von Benzin/Diesel werden als gefährlich eingestuft. Tja, und wenn man immer mit seinem Rasenmäher oder seiner Kettensäge gereist ist und der Gegenstand zu ersten Mal fehlt, dann ist das ein Fall von “mehr Schwein als Verstand”. Nein, in dem Fall wird nicht für den Verlust gehaftet, aber dem Besitzer gesagt, wo er sein Eigentum abholen kann. An- und Abfahrt muss er dann selbst tragen.
Dez4
Der Kunde hieß nicht zufällig Michael Myers, oder?
hm, nicht, dass ich wüsste, aber das würde der ganzen geschichte natürlich gleich viel mehr sinn geben… ;)